Weitere Entscheidung unten: ArbG Bochum, 20.02.2007

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   LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07   

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LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07 (https://dejure.org/2007,7207)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07 (https://dejure.org/2007,7207)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2007 - 10 SaGa 11/07 (https://dejure.org/2007,7207)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters im Anschluss an die Ausbildung; Übernahmeverlangen eines Ersatzmitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung; rechtsmissbräuchliche Heranziehung von Ersatzmitgliedern

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 78 a BetrVG, §§ 65 Abs. 1, 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG
    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters im Anschluss an die Ausbildung; Übernahmeverlangen eines Ersatzmitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung; rechtsmissbräuchliche Heranziehung von Ersatzmitgliedern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung eines Arbeitgebers zur sofortigen Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Übernahmeverlangen nach erfolgreich beendeter Ausbildung eines Ersatzmitglieds der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung unter Berufung auf ...

  • Judicialis

    BetrVG § 25 Abs. 1 S. 2; ; BetrVG § 65 Abs. 1; ; BetrVG § 78 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag auf Übernahme eines Ersatzmitgliedes der Jugend- und Auszubildendenvertreters im Anschluss an die Ausbildung - unsubstantiierter Einwand rechtsmissbräuchlicher Heranziehung von Ersatzmitgliedern - Unerheblichkeit des gleichzeitig verfolgten Auflösungsantrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamm, 03.11.2006 - 10 TaBV 42/06

    Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung im

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07
    Dass freie Arbeitsplätze nicht vorhanden seien und der Beklagten eine Weiterbeschäftigung der Auszubildenden unzumutbar sei, habe bereits auch das Landesarbeitsgericht Hamm in zwei Entscheidungen bestätigt (LAG Hamm, Beschluss vom 03.11.2006 - 10 TaBV 42/06 - sowie Beschluss vom 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06 -), darauf werde Bezug genommen.

    Zum vergleichbaren Sachverhalt hätten die zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts Hamm bereits den Anträgen der Arbeitgeberin auf Auflösung der mit den Vertretern der JAV begründeten Arbeitsverhältnisse stattgegeben (LAG Hamm, Beschluss vom 0.11.2006 - 10 TaBV 42/06 - und vom 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06 -).

    Insoweit erübrige sich jedenfalls im vorliegenden Verfahren auch eine Auseinandersetzung mit den - noch nicht rechtskräftigen - Beschlüssen des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 03.11.2006 - 10 TaBV 42/06 - und vom 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06 -.

  • LAG Hamm, 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06

    Übernahme; Auszubildender; Unzumutbarkeit; Weiterbeschäftigung; Auflösung;

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07
    Dass freie Arbeitsplätze nicht vorhanden seien und der Beklagten eine Weiterbeschäftigung der Auszubildenden unzumutbar sei, habe bereits auch das Landesarbeitsgericht Hamm in zwei Entscheidungen bestätigt (LAG Hamm, Beschluss vom 03.11.2006 - 10 TaBV 42/06 - sowie Beschluss vom 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06 -), darauf werde Bezug genommen.

    Zum vergleichbaren Sachverhalt hätten die zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts Hamm bereits den Anträgen der Arbeitgeberin auf Auflösung der mit den Vertretern der JAV begründeten Arbeitsverhältnisse stattgegeben (LAG Hamm, Beschluss vom 0.11.2006 - 10 TaBV 42/06 - und vom 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06 -).

    Insoweit erübrige sich jedenfalls im vorliegenden Verfahren auch eine Auseinandersetzung mit den - noch nicht rechtskräftigen - Beschlüssen des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 03.11.2006 - 10 TaBV 42/06 - und vom 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06 -.

  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung; Beschäftigung als

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07
    Es ist allgemein anerkannt, dass das einstweilige Verfügungsverfahren als summarisches Erkenntnisverfahren heute längst nicht mehr auf die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen beschränkt ist, sondern bei entsprechender Dringlichkeit, auch endgültige Tatsachen schaffen und den Antragsgegner zur Erfüllung strittiger Ansprüche anhalten kann (LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311; Walker, Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren, 1993, Rz. 675; KR/Etzel, 8. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 289 f. m.w.N.).

    Die Anforderungen an den Verfügungsgrund sind umso geringer, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998 - NZA 1999, 1008; LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311).

  • BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 498/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch Auszubildender: Rechtsweg, Fiktionswirkung,

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07
    Aus einem nach § 78 a Abs. 2 BetrVG begründeten Arbeitsverhältnis kann der Auszubildende gegenüber dem Arbeitgeber alle Ansprüche aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis, und damit auch den Anspruch auf eine tatsächliche Beschäftigung geltend machen (BAG, Urteil vom 15.01.1980 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 9; BAG, Urteil vom 14.05.1987 - AP BPersVG § 9 Nr. 4 m.w.N.).

    Selbst wenn mit der Beklagten angenommen werden müsste, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auf Grund des im Verfahren 5 BV 10/07 Arbeitsgericht Bochum gestellten Antrags wieder aufgelöst werden müsste, ist die Beklagte auf Grund des nach § 78 a Abs. 2 BetrVG zustande gekommenen Arbeitsverhältnisses jedenfalls bis zur Rechtskraft des eine Auflösung aussprechenden Beschlusses verpflichtet, den Kläger entsprechend seiner Ausbildung tatsächlich zu beschäftigen (BAG, Urteil vom 15.01.1980 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 9; BAG, Urteil vom 14.05.1987 - AP BPersVG § 9 Nr. 4; LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2005 - LAGE § 78 a BetrVG 2001 Nr. 2).

  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 163/03

    Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07
    Er entfällt nur dann, wenn der Vertretungsfall durch kollusive Absprachen zum Schein herbeigeführt wird oder das Ersatzmitglied weiß bzw. sich ihm aufdrängen muss, dass kein Vertretungsfall vorliegt (im Anschluss an BAG, Urteil vom 12.02.2004 - AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 1).

    Er entfällt auch nicht schon dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Vertretungsfall in Wahrheit nicht vorgelegen hat (BAG, Urteil vom 05.09.1986 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 26; BAG, Urteil vom 12.02.2004 - AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 1; ErfK/Ascheid, a.a.O., § 15 KSchG Rz. 13; KR/Etzel, a.a.O., § 103 BetrVG Rz. 45 a; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 1612 m.w.N.).

  • LAG Köln, 24.11.1998 - 13 Sa 940/98

    Zulässigkeit der Festlegung von Arbeitsinhalten durch einstweilige Verfügung;

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07
    Die Anforderungen an den Verfügungsgrund sind umso geringer, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998 - NZA 1999, 1008; LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311).
  • LAG Sachsen, 02.11.2005 - 2 Sa 731/05

    Beschäftigungsklage im Wege der einstweiligen Verfügung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07
    Zulässig ist insoweit auch die Anbringung einer einstweiligen Verfügung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber zur Durchsetzung eines Beschäftigungsanspruchs nach § 78 a BetrVG (LAG Berlin, Urteil vom 16.12.1974 - BB 1995, 837; LAG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.1987 - BB 1987, 2160; LAG Sachsen, Urteil vom 02.11.2005 - 2 Sa 731/05 - KR/Etzel, a.a.O., § 78 a BetrVG Rz. 53; ErfK/Kania, 7. Aufl., § 78 a BetrVG Rz. 12; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/ Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 78 a Rz. 64; Däubler/Kittner/ Klebe/Bachner, BetrVG, 10. Aufl., § 78 a Rz. 45 m.w.N.).
  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 207/85

    Betriebsverfassungsrecht: Nachwirkender Schutz des vorübergehend nachgerückten

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07
    Das gilt nach den §§ 65 Abs. 1, 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG nicht nur im Falle eines endgültigen Nachrückens für ein ausgeschiedenes ordentliches JAV-Mitglied, sondern auch bei einer nur vorübergehenden Vertretung eines zeitweilig verhinderten ordentlichen Mitglieds (BAG, Urteil vom 15.01.1980 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 8; BAG, Urteil vom 13.03.1986 - AP BPersVG § 9 Nr. 3; Fitting, a.a.O., § 78 a Rz. 11; DKK/Bachner, a.a.O., § 78 a Rz. 7; GK-BetrVG/Oetker, 8. Aufl., § 78 a Rz. 32, 37; Richardi/Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 78 a Rz. 11; KR/Weigand, a.a.O., § 78 a BetrVG Rz. 16 ff. m.w.N.).
  • LAG Hessen, 14.08.1987 - 14 SaGa 967/87
    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07
    Zulässig ist insoweit auch die Anbringung einer einstweiligen Verfügung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber zur Durchsetzung eines Beschäftigungsanspruchs nach § 78 a BetrVG (LAG Berlin, Urteil vom 16.12.1974 - BB 1995, 837; LAG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.1987 - BB 1987, 2160; LAG Sachsen, Urteil vom 02.11.2005 - 2 Sa 731/05 - KR/Etzel, a.a.O., § 78 a BetrVG Rz. 53; ErfK/Kania, 7. Aufl., § 78 a BetrVG Rz. 12; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/ Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 78 a Rz. 64; Däubler/Kittner/ Klebe/Bachner, BetrVG, 10. Aufl., § 78 a Rz. 45 m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 28.07.2010 - 56 Ga 9404/10

    Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - ehemaliger Ersatzmitglieder der

    Der Beschäftigungsanspruch kann nach den allgemeinen Grundsätzen auch im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchgesetzt werden (LAG Hamm [28.03.2007] - 10 SaGa 11/07 - juris Rn. 53 m.w.N. (für § 78a BetrVG); ArbG Wilhelmshaven [04.08.1978] - 1 Ga 17/78 - juris Ls.; ArbG Herne [20.04.1988] - 1 Ga 6/88 - juris Ls.; Schaub/Koch, Arbeitsrechts-Handbuch, 13. Aufl. [2009], § 227 Rn 24; Baur, in: Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl. [1999], B Rn. 105).

    Es kann offenbleiben, ob generell die zeitliche Beschränkung einer Leistungsverfügung auf die rechtskräftige Entscheidung eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahrens nach § 9 BPersVG zu beziehen ist (so wohl ArbG Herne [20.04.1988] - 1 Ga 6/88 - juris Ls.; ArbG Wilhelmshaven [04.08.1978] - 1 Ga 17/78 - juris Ls.) oder nicht im Regelfall ein vor den Arbeitsgerichten durchzuführendes Hauptsacheverfahren (vgl. LAG Hamm [28.03.2007] - 10 SaGa 11/07 - juris Rn. 54).

    Dies gilt auch für nur vorübergehend nachgerückte Ersatzmitglieder der JAV (BAG [13.06.1986] - 6 AZR 207/85 - AP BPersVG § 9 Nr. 3 = juris Ls. u. Rn. 24 ff.; LAG Hamm [28.03.2007] - 10 SaGa 11/07 - juris Rn. 61 m.w.N.).

    Der Schutz vor Benachteiligungen macht Sinn unabhängig von dem Grad der Entscheidungskompetenzen, von der Dauer der Tätigkeit als JAV-Mitglied und unabhängig von der Frage, ob es um die Teilnahme an einer Sitzung oder um ein laufendes Geschäft der JAV geht (vgl. auch BAG [13.06.1986] - 6 AZR 207/85 - AP BPersVG § 9 Nr. 3 = juris Rn. 36: § 9 BPersVG knüpft "lediglich an die formale Rechtsstellung eines Mitglieds" der JAV an; ebenso LAG Hamm [28.03.2007] - 10 SaGa 11/07 - juris Rn. 64 m.w.N.: "auf die Dauer der Heranziehung kommt es ... nicht an"; für das BPersVG: BVerwG [24.10.1975] - VII P 14.73 - BVerwGE 49, 271 = juris Rn. 7: "Der Begriff der "zeitweiligen Verhinderung´ setzt nicht eine gewisse Dauer voraus"; für § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG: BAG [05.07.1979] - 2 AZR 521/77 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 6 = juris Rn. 33: "Die Dauer der Vertretung ist für die Gewährung und Begrenzung des nachwirkenden Schutzes ein ebenso ungeeignetes Merkmal wie die sachliche Bedeutung der Vertretungstätigkeit.").

    2.3.4.-1 Ausgeschlossen ist der Schutz des § 9 BPersVG nur dann, wenn der Vertretungsfall durch kollusive Absprachen zum Schein herbeigeführt wird oder das Ersatzmitglied weiß oder sich ihm aufdrängen muss, dass kein Vertretungsfall vorliegt (vgl. - für § 15 KSchG - BAG [12.02.2004] - 2 AZR 163/03 - AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 1 = juris Rn. 14 f.; BAG [05.09.1986] - 7 AZR 175/85 - = AP KSchG 1969 § 15 Nr. 26 = juris Rn. 27; für § 78a BetrVG: LAG Hamm [28.03.2007] - 10 SaGa 11/07 - juris Rn. 65).

  • LAG Hamm, 06.11.2007 - 14 SaGa 39/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung,

    Die Anforderungen an den Verfügungsgrund sind umso geringer, desto schwerer und offensichtlicher die drohende und bestehende Rechtsverletzung ist (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 12.Dezember 2001 - 10 Sa 1741/01 = NZA-RR 2003, 311 ; Urteil vom 18.September 2003 - 17 Sa 1275/03 = NZA-RR 2004, S.244 ; Urteil vom 8. November 2004 - 8 Sa 1798/04; juris; Urteil vom 28.März 2007 - 10 SaGa 11/07, juris).
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Rechtsprechung
   ArbG Bochum, 20.02.2007 - 2 Ga 3/07   

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https://dejure.org/2007,40660
ArbG Bochum, 20.02.2007 - 2 Ga 3/07 (https://dejure.org/2007,40660)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 20.02.2007 - 2 Ga 3/07 (https://dejure.org/2007,40660)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 2 Ga 3/07 (https://dejure.org/2007,40660)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07

    einstweilige Verfügung auf Beschäftigung eines Jugend- und

    Die Berufung der Verfügungsbeklagten (Antragsgegnerin) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 20.02.2007 - 2 Ga 3/07 - wird auf Kosten der Verfügungsbeklagten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 20.02.2007 - 2 Ga 3/07 - abzuändern und den Antrag des Klägers zurückzuweisen.

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